Anerkennung von Nachsuchengespannen

Neueste Informationen zum Thema Anerkennung von Nachsuchengespanne.

Am 30.12.2023 tritt § 20a der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) in Kraft, die die Voraussetzungen für die behördliche Anerkennung von Nachsuchengespannen schafft.

Damit wird das Nachsuchewesen in Bayern weiter professionalisiert und Rechtssicherheit für die Nachsuchengespanne geschaffen, sowie ein wertvoller Beitrag zum Tierschutz und der waidgerechten Jagdausübung geleistet.

Alle Informationen, Anträge zur Anerkennung und Formulare sind auf der Homepage des Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu finden.

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Vortrag: Waffenrecht für Jäger: Aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen

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Veranstaltung Forstliches Gutachten – Was müssen wir wissen