Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild im Jagdjahr 2022/2023

Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild im Jagdjahr 2022/2023

 

Die Vorstandschaft der Kreisgruppe Miesbach möchte auf die neuesten Information des StMELF zur Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild hinweisen.

Unter folgendem Link finden sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf beim Bayrischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

https://www.wildtierportal.bayern.de/wildtiere_bayern/185480/index.php

Bildquelle: Nennieinszweidrei, Pixabay.com

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Laufender Keiler in Miesbach am 01.10.2023

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